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VHS-Kurse Gewaltprävention mit Blitzdefence

 

VHS-Kurs „Gewaltprävention“

 

Grundsatzentscheidung: Soll ich mich wehren?

Ja! Bis vor kurzem wurde im Allgemeinen davon abgeraten sich zu wehren, da dadurch die Täter erst recht provoziert würden. Mittlerweile hat sich aber vor allem auf Grund von Polizeistatistiken die Erkenntnis durchgesetzt, das in 80 - 90 Prozent der Fälle die Frau sich durch zur Wehr setzen schützen konnte, oder zumindest die Folgen vermindern. Die Polizei rät den Frauen mittlerweile dazu sich zur Wehr zu setzen. Die Verteidigung sollte aber besonnen und konsequent erfolgen. 

 

Womit Sie in einer Notfallsituation rechnen müssen

• auch eine scheinbar harmlose Situation kann schnell eskalieren 
• nehmen Sie JEDEN Gegner ernst, auch wenn dieser harmlos erscheint 
• wenn Sie sich offensichtlichen Risiken aussetzen erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit eines Vorfalls 
• rechnen Sie damit verletzt zu  werden, so machen Sie mehr Adrenalin für die Verteidigung frei 
• rechnen Sie nicht damit, dass Ihnen jemand zur Hilfe kommt 
• der Ausgang eines Kampfes wird in den ersten Sekunden entschieden

 

Wie beuge ich einer Konfliktsituation vor?

Über 90 % aller Auseinandersetzungen und Delikte laufen einseitig ab: der Aggressor übt Gewalt aus, das Opfer lässt dies über sich ergehen. Warum ist dies so? Es liegt daran, dass das Endergebnis in dem meisten Fällen von vornherein auf psychologischer Ebene feststeht. Machen Sie sich den  Ablauf einer Bedrohung bewusst: 

Stufe 1: Non – verbale Phase 
Der Aggressor schätzt sein Opfer aufgrund der Ausstrahlung und Körpersprache ein. Ausweichende Blicke und unsicheres Auftreten des potentiellen Opfers veranlassen ihn dann den ersten Schritt zu tun. 

Stufe 2: Verbale Phase 
Der Täter/Aggressor  ist sich seiner Sache von Anbeginn noch gar nicht so sicher. Er möchte nun feststellen, wie weit er die Grenzen überschreiten kann und ob das Opfer ihm dabei Widerstand entgegenbringt. Beschimpfungen, Obszönitäten oder Anspielungen die wir gewähren lassen,  werden als Zeichen der Schwäche interpretiert. Der Gegner fühlt sich bestärkt und setzt sein Vorhaben fort. 

Stufe 3: Körperliche Phase 
Durch die ersten zwei Stufen bestärkt, setzt der Täter sein Handeln durch Übergriffe (Herumstoßen, Kragen packen, Betatschen usw.) fort.  Lassen wir auch dies zu, fühlt sich der Angreifer vollends bestätigt und wird nun das tun, was er eigentlich vor hat.  Durch den Aggressor eingeschüchtert verfällt das Opfer in einen schockähnlichen Lähmungszustand und ist dem Täter sozusagen ausgeliefert. 

Fazit:

Wenn Sie in den ersten 2 Phasen auf allen Ebenen zulassen, dass der Täter Ihre unsichtbaren Grenzen überschreitet, unterstützen und bestätigen Sie ihn in seinem Handeln. Je weiter dieser psychologisch-körperliche Bedrohungsablauf fortschreitet, desto schwieriger wird es sein, ihn zu stoppen. 

Deshalb: wehren Sie den Anfängen und lösen Sie das Problem gleich zu Beginn. Geben Sie dem Aggressor auf körpersprachlicher- und verbaler Ebene kund: „diese Grenze lasse ich Dich nicht überschreiten, das heißt ich lasse nicht alles mit mir machen“. Nur so vermeiden Sie eine weitere Eskalation, welche dann natürlich schwieriger zu lösen sein wird.

 

„Ich kann doch keinen verletzen" - wie Sie Hemmungen ablegen

Ist eine Situation nicht mehr verbal oder durch Weggehen lösbar, so hilft nur noch das entschlossene souveräne Handeln. Halbherzige oder zögernde Vorgehensweisen führen nicht zum Erfolg. Emotionalisieren Sie sich selbst indem Sie den Täter während der Tat nicht mehr als zivilisierten Menschen betrachten, sondern als aggressiven, hasserfüllten, hemmungslosen und sadistischen Aggressor. Diese Betrachtungsweise ist notwendig, damit Sie in der Lage sind, wenn nötig mit der nötigen Härte gegen ihn vorzugehen. Machen Sie sich bewusst, dass manche Täter  ihre Tat fortsetzen bis das Opfer  tot ist! 

Begreifen Sie Ihre eigene Aggressivität als Werkzeug (natürlich nicht im Sinne einer Dauereinstellung) und lernen Sie diese auf Kommando einzusetzen.

 

Strategien für den Notfall - Phasen des Selbstschutzes

1. Seien Sie aufmerksam!

Beobachten Sie Ihre Umgebung und vermeiden Sie potentiell gefährliche Situationen. Wenn Sie Sich einer offensichtlichen Gefahr aussetzen, erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit eines Vorfalls. Machen Sie sich einmal grundsätzliche Gedanken über ein Selbstschutz-Konzept das verschiedene Lebensbereiche abdecken sollte: Sicherung der Wohnung, Fluchtwege, was tun bei Telefonbelästigung, ggf. Waffeneinsatz, Auto, Erste Hilfe usw. 

2.  Erkennen Sie die Gefahr!

Vertrauen Sie Ihrem Gefühl und Ihrer inneren Stimme. Seien Sie aufmerksam und beobachten Sie Ihre Umgebung. Überlegen Sie, wohin Sie gehen können. Was oder wer könnte mir helfen. Wie kann ich meine Umgebung einbeziehen um auf mich aufmerksam zu machen? 

3. Gehen Sie weg!

Benutzen Sie einen Vorwand oder einen Trick um zu verschwinden. Weggehen oder weglaufen ist keine Schande. 

4. Versuchen Sie die Situation zu entspannen!

Sprechen sie sanft und versuchen Sie zunächst durch Beruhigung oder Versöhnung die Situation zu entspannen. Geben Sie dem Aggressor keinen Anlass zum Angriff. Seien Sie jedoch bereit! 
 

5. Konfrontieren Sie den Angreifer!

Wenn verbale Äußerungen und Beruhigung unwirksam waren, sollten Sie Ihren persönlichen Freiraum verteidigen. Zeigen Sie ihre Grenzen und die Bereitschaft diese zu verteidigen. Setzen Sie Ihre Körpersprache richtig ein! Wenn jemand in Ihre Sicherheitszone eindringt, schaffen Sie Distanz oder konfrontieren Sie ihn. Machen Sie dem Angreifer klar: „Bis hierher und nicht weiter! - oder es passiert ´was!!“ 
Bei Nichterfolg sollten Sie weggehen. Verbrecher suchen leichte Beute. Je weniger Sie als Opfer erscheinen, umso größer ist Ihre Chance, nicht ausgewählt zu werden. Wenn Sie nach leichter 
Beute aussehen, werden Sie auch als leichte Beute betrachtet. 
Bewegen Sie sich mit Selbstvertrauen. Halten Sie den Kopf aufrecht und die Schultern zurückgezogen. 
Sehen Sie nicht auf den Boden, wenn Sie gehen.  Machen Sie durch Augenkontakt Fremden gegenüber klar, dass Sie keine leichte Beute sind. 

6. Verteidigen Sie sich durch den eigenen Angriff!

Kommt der Gegner unweigerlich auf uns zu und ignoriert unsere Bereitschaft zur Verteidigung, nutzen Sie den Überraschungseffekt! Gehen Sie davon aus, dass der Gegner gefährlich ist und nehmen Sie ihn ernst. Benutzen Sie Ihre stärksten Waffen (bei Frauen Tritte, Ellbogen und Knie) und attackieren Sie empfindliche Körperpartien. Bereiten Sie sich durch regelmäßiges Üben auf solche Situationen vor. Im Kampf gilt es, diesen so schnell wie möglich zu beenden, um sich einer Gefahr nur kurzzeitig auszusetzen. Bei mehreren Gegnern gilt dies umso mehr. Halten Sie sich an keine Regeln oder Konventionen der Fairness. Seien Sie aggressiv und lassen Sie erst vom Gegner ab, wenn dieser Kampfunfähig ist.

 

Wo passiert am Meisten - Fakten über Sexualdelikte

Die meisten Sexualdelikte passieren nicht in irgendwelchen dunklen Parks oder Tiefgaragen. Diese Fälle werden sehr gern von den Medien aufgebauscht, da sich damit gut Schlagzeilen machen lassen. 

Der größte Teil der Sexualdelikte, nämlich über 65 Prozent laut Polizeistatistiken, sind so genannte Beziehungstaten, d.h. Täter und Opfer kennen sich bereits in irgendeiner Form. Dies können flüchtige oder auch gute Bekannte sein, aber genauso auch Verwandte!  Die Dunkelziffer in diesem Bereich ist auch noch besonders hoch, so dass der Anteil sicher noch höher ist. Der typische Sexualverbrecher wie die Medien ihn gerne sehen möchten ist eher selten. 

Die meisten Taten passieren also eher im häuslichen Bereich, in der eigenen Wohnung oder der eines Bekannten/Verwandten!

 

 

Statistik über Vergewaltigung

Die vorgestellten statistischen Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) gelten für die Bundesrepublik Deutschland für 2002 und umfassen alle Tatverdächtigten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Zahl der erfassten Fälle einiges höher liegt. Die Aufklärungsrate betrug bei Vergewaltigungen rund 81%:

  • Vergewaltigung und sexuelle Nötigung nach § 177 Abs. 2,3 und 4, sowie nach § 178:
    6.951 Fälle, davon 2.128 (30,6%) durch nichtdeutsche Täter
  • sonstige sexuelle Nötigung nach § 177 Abs. 1 und 5:
    4.946 Fälle, davon 1.349 (27,3%) durch nichtdeutsche Täter
  • Menschenhandel nach § 180b und § 181 Abs. 1 Nr. 2 und 3:
    799 Fälle, davon 389 (48,7%) durch nichtdeutsche Täter
  • sexueller Missbrauch von Kindern § 176, § 176a und §176b:
    10.078 Fälle, davon 1.437 (14,3%) durch nichtdeutsche Täter
  • sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen unter Ausnutzung einer Amtsstellung oder eines Vertrauensverhältnisses:
    1.617 Fälle, davon 161 (10%) durch nichtdeutsche Täter
  • exhibitionistische Handlungen mit Erregung öffentlichen Ärgernisses:
    3.537 Fälle, davon 633 (17,9%) durch nichtdeutsche Täter
  • Besitz und/oder Beschaffung von Kinderpornografie § 184 Abs. 5:
    1.873 Fälle, davon 79 (4,2%) durch nichtdeutsche Täter

Das Dunkelfeld im Bereich der Vergewaltigung/sexuellen Nötigung ist sehr hoch. Aus wissenschaftlichen Untersuchungen ist bekannt, dass die Anzeigequote bei unbekannten Tätern am höchsten, bei einer engen Täter-Opfer-Beziehung, z.B. beim Ehemann oder dem Lebenspartner, am geringsten ist. Auch hier wird die Dunkelziffer auf bis zu 1 : 20 geschätzt.

Die Täter sind oft wegen anderer Gewalttaten wie Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung oder Raub vorbestraft. Eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung ist in der Regel für den Täter eher Ausdruck der Machtausübung als eine Form der Befriedigung sexueller Bedürfnisse. Leider reagiert die deutsche Justiz oft aus nicht nachzuvollziehenden Gründen nicht adäquat auf derartige Verbrechen. Viel zu oft hängt man immer noch der Hoffnung nach, diese Täter mit sozialpsychologischen Maßnahmen bessern zu können. Aber die Erfahrung der letzten Jahre hat vielfach das Gegenteil gelehrt. Ein besonders krasses Beispiel sei exemplarisch für viele andere derartige Fälle dargestellt:

"Im Jahr 2001 stand in Berlin ein 22-jähriger Mann vor Gericht, der ein 13jähriges Mädchen vergewaltigt hatte. Das Kind wurde daraufhin schwanger und erlitt eine Fehlgeburt. Die 18. Strafkammer des Landgerichts Berlin unter dem Vorsitz des Richters Pleska verurteilte den Mann daraufhin zu einer 18 monatigen Haftstrafe auf Bewährung. Interessant ist gerade in diesem Zusammenhang, dass eine andere Kammer desselben Gerichts im Juli 2002 den Beamten einer Berliner Bundesbehörde wegen Unterschlagung von 250.000 Euro zu einer Strafe von 5 Jahren und 6 Monaten Gefängnis verurteilte!"

Egal, welcher Statistik man glaubt, Vergewaltigung ist ein schweres Verbrechen. Abgesehen von diversen körperlichen Verletzungen, die im besten Fall ausheilen, gibt es auch die Gefahr einer Infektion mit HIV oder Hepatitis. Auch die Möglichkeit einer unerwünschten Schwangerschaft ist in Betracht zu ziehen. Am schlimmsten sind aber sicherlich die möglichen psychischen Langzeitfolgen, wie Angst, Alpträume, eine gestörte Sexualität oder die Unfähigkeit eine Beziehung zu führen. (50 % aller Partnerschaften werden nach einer Vergewaltigung beendet.)  Der statistische Vergewaltiger ist ein 18 jähriger ungelernter Arbeiter mit unterdurchschnittlicher Intelligenz. Die statistische Tatzeit ist an einem Samstag im August  zwischen 20.00 und 02.00 Uhr.

Was tun, wenn es doch mal passiert?

Im Fall des Falles sollte unbedingt Strafanzeige erfolgen. Vielleicht schützt dies in Zukunft jemanden. Nach einer Vergewaltigung sollte möglichst sofort danach  eine ärztliche Untersuchung erfolgen. Dabei kann der Arzt auch wichtige Spuren (Sperma) sichern, die später als Beweis dienen können. Deshalb auch nicht waschen, auch die Kleidung nicht waschen. 

Desweiteren gibt es eine Reihe von Beratungsstellen, die gerne (oft ehrenamtlich) helfen.

 

 

Was ist von Waffen zu halten?

Generell nichts! Eine Waffe muss erst mal bedient werden können! Außerdem kann eine Waffe auch gegen einen selbst gerichtet werden, wenn der Täter sie einem abnimmt. Und der kennt sich vielleicht besser damit aus. Waffen können auch zu Panikreaktionen des Täters führen. 

Die Vorsätzliche Mitführung einer Waffe bringt stets Probleme mit sich, denn bei Überschreitung der Verhältnismäßigkeit kann eine Teilschuld auf Sie fallen. 


Sinnvoller ist es, in Gefahrensituationen alltägliche Gegenstände als Waffen einzusetzen. Dem Vorwurf des Vorsatzes können Sie damit aus dem Wege gehen. Eine Frau, welche bei einer Vergewaltigung aus Bestürzung einen hinter ihr liegenden Stein ergreift und damit den Täter durch einen Schlag auf den Kopf tötet, hat gute Chancen unbehelligt davon zu kommen. Sie handelte in Bestürzung (Schrecksekunde, d.h. aus Furcht, Schock und im Affekt kann die Verhältnismäßigkeit überschritten werden und ist nicht strafbar) und der als Waffe benutzte Stein wurde offensichtlich nicht vorsätzlich benutzt und stellt auch keine Waffe im weitläufigen Sinne dar. 


Auch andere Gegenstände des Alltags können benutzt werden. Hier einige Beispiele für improvisierte Waffen: 

 

Alltägliche Gegenstände 
Kaffeebecher -  zum Schlagen in das Gesicht 
Kugelschreiber, Schraubendreher -  zum Stechen 
Stramm zusammengerollte Zeitung -  Zum Stoßen gegen Hals oder Genitalien 
Telefonhörer - als Schlaginstrument 
Schlüssel - um die Augen anzugreifen 
Schwere Gegenstände - als Schlaginstrument 
Regenschirm - weniger zum Schlagen, dafür aber zum Stoßen geeignet 
Handtasche, Fotokamera - kann am Trageriemen geschleudert als Schlagwaffe dienen 
Geschirr, Flaschen, Teller, etc. - als Wurfgeschosse 
Kleidung - kann dem Gegner um den Kopf gewickelt die Sicht nehmen. 
Lebensmitteleinkäufe, Konservendosen - als Schlaginstrument 
Kaffeemaschine - heißer Kaffee in das Gesicht - die Augen 

Scharfe Schusswaffen 
Um damit umgehen zu können ist eine entsprechende Ausbildung und ständige Übung notwendig. Eine Schusswaffe die man im Ernstfall nicht gleich zur Hand hat nutzt auch herzlich wenig. Schließlich kann man ja auch nicht wie im Wilden Westen mit dem Schnellziehhalfter rumlaufen!

In Deutschland ist außerdem der Besitz von Schusswaffen unter strenge Regeln gestellt. Eine Waffenbesitzkarte ist noch einigermaßen leicht zu bekommen, wenn man Mitglied in einem Sportschützenverein ist und ansonsten unbescholten. Eine Waffenbesitzkarte berechtigt aber nicht dazu diese auch außerhalb des Schießstands geladen zu führen. Dies ist nur mit Waffenschein erlaubt, und der wird nur in sehr gut begründeten Fällen erteilt. 

Wie man aus Ländern mit laxen Waffengesetzen (USA) sehen kann, führt der Besitz von Waffen auch nicht zu weniger Verbrechen, sondern eher zu einer Eskalation! Wenn ein Straftäter mit bewaffnetem Widerstand rechnen muss, dann wird er sich auch selbst eine Waffe zulegen und diese auch benutzen! 

 

Elektroschocker 
Diese Geräte dienen nur zur Erhöhung des Gewinns diverser Hersteller von Verteidigungswaffen! Der Nutzen ist höchstens psychologischer Art! 

 

Gaspistole und Gasspray

Gaspistolen und Gasspray sind bei weitem nicht so wirkungsvoll wie man es sich erhofft. Zum einen sind die Gasmischungen wesentlich schwächer als in Polizei- oder Militärgeräten, und zum anderen sprüht man sich das Zeug auch leicht selbst ins Gesicht, wenn die Windrichtung nicht stimmt. 

Gassprays werden außerdem mit der Zeit undicht und werden wirkungslos. Und schließlich muss man die Waffe auch rechtzeitig zur Hand haben.

Wenn das Gasspray irgendwo in einer typischen Handtasche verschwindet, dann dauert es mit Sicherheit zu lange!  Wenn der Besitz so eines Gassprays der Besitzerin etwas die Angst nimmt, und ihr ein selbstbewußteres Auftreten ermöglicht, so ist nichts dagegen einzuwenden. Jedoch sollte man sich im Klaren sein, dass es gegen einen wirklich entschlossenen Angreifer nicht hilft und ggf. nur zu einem trügerischen Sicherheitsgefühl führt.

 

Gegenüberstellung Gas- und Pfefferspray

 

Zwar sind CS-Gas-Sprühdosen mit einem amtlichen Prüfsiegel versehen. Doch selbst die deutsche Polizei traut dem Tränengas nicht mehr. Sie rüstet ihre Beamten mit Pfefferspray aus. Die mit drei Prozent rotem Pfeffer angereicherten Sprays erweisen sich in der Praxis als das beste Mittel zur Selbstverteidigung.

Konnten Sie sich nicht wehren? Warum haben Sie sich nicht verteidigt oder um Hilfe gerufen? Warum sind Sie nicht geflohen? Stereotype Fragen dieser Art wirken auf Gewaltopfer wie Hohn. Wer verletzt im Krankenhaus liegt, von Schmerzen gepeinigt wird und den Verlust von Geld oder Wertsachen zu beklagen hat, weil er ausgeraubt und misshandelt wurde, ringt mit Ohnmachtsgefühlen und Scham. Chancen, einem Räuber oder brutalen Gewalttäter zu entkommen, haben die wenigsten Mitmenschen. Denn gewaltbereite sowie gewalterfahrene und entschlossene Räuber lassen ihren Opfern in der Regel keinen Weg zur Flucht und unterbinden jegliche Gegenwehr. Und wer einem alkoholisierten und aggressiven Schläger gegenübersteht, sollte, so er gut zu Fuß ist, die Flucht ergreifen.

CS-Gas ist wirkungslos

Die meisten Menschen sind gar nicht in der Lage, sich angemessen zu wehren. Es sei denn, sie können auf Hilfsmittel zurückgreifen, die einen Angreifer wirkungsvoll stoppen, ihn sogar außer Gefecht setzen. Solche Hilfsmittel gibt es. Man kann sie kaufen. Die Palette der legalen und waffenscheinfreien Selbstverteidigungsmittel ist groß, reicht vom Schlagstock über Tränengas zur Gaspistole. Vor allem Frauen rüsteten sich in Vergangenheit gerne mit CS-Gas aus, um sich vor Gewalttätern zu schützen. Doch hier ist Vorsicht geboten: nicht immer steckt drin, was drauf steht. Denn CS-Gas-Sprühdosen erweisen sich, so es darauf ankommt, häufig als wirkungslos.

"Sofortige Mann-Stopp-Wirkung"

Fachleute raten zu Pfefferspray, der Wirkstoff Capsicum (roter Pfeffer), setzt jede männliche Gewichtsklasse außer Gefecht. Pfefferspray gilt unter Sicherheitsexperten als die wirkungsvollste aller sanften, waffenscheinfreien Selbst- verteidigungsmittel. Nicht ohne Grund rüsten die Bundesländer ihre Polizeivollzugsbeamten versuchsweise mit Pfefferspray aus - als Ersatz für CS-Gas. "Pfefferspray wirkt wesentlich zuverlässiger als die derzeit eingesetzten Reizstoffe bei alkoholisierten, unter Drogeneinfluss stehenden, psychisch kranken oder sehr aggressiven Personen", erklärte das bayerische Innenministerium zu Beginn des Feldversuchs im Juni 1999. Und: die Verwendung dieses Reizstoffes führt zu keinen dauernden Gesundheitsschäden. Das Polizeitechnische Institut der Polizei-Führungsakademie in Münster bescheinigt dem Spray "sofortige Mann-Stopp-Wirkung". Wird das Spray gegen die Augen des Angreifers eingesetzt", heißt es in der Expertise, "kann der Gegner durch die Reizung der Schleimhäute vorübergehend die Augen nicht offen halten." Er ist sozusagen mit einem Schlag kampfunfähig.

Verschiedene "Gewichtsklassen"

So wirkungsvoll diese Sprühdosen in der praktischen Anwendung auch sind, so stark unterscheiden sich die auf dem deutschen Markt angebotenen Produkte bei genauer Betrachtung in Qualität und Handling. Die in Ostheim vor der Rhön ansässige Arbeitsgemeinschaft Fesel hat jetzt eine neue Generation ihrer Pfeffer-Distanzsprays entwickelt, die sich von herkömmlichen Sprays durch eine Vielzahl von "Gewichtsklassen" unterscheidet und mithin ein umfassendes Anwendungsspektrum zulässt. Die Firma Fesel bietet ihre Sprays in den unterschiedlichsten Größen an, nämlich als 15-, 40-, 75-, 200- und 400 ml-Dosen. Die 75- und 200-ml-Dosen werden mit einem Pistolengriff bedient. Die 400 ml-Dose ist mit Pistolengriff und Feuerlösch-Ventil ausgerüstet und schlägt im Ernstfall eine Elefantenherde in die Flucht, versichert der Hersteller.

Alle Sprays halten potentielle Angreifer mit einem Sprühstrahl von drei Metern auf Distanz. Verschiedene Größen für verschiedene Einsatzgebiete: Frauen, die täglich eine dunkle Tiefgarage aufsuchen müssen, bevorzugen handliche Dosen; professionelle Wach- und Schließdienste greifen eher zu größeren Kalibern. Sie haben es unter Umständen mit hartgesottenen Profis zu tun, weshalb 400-ml-Dosen mit Feuerlösch-Ventil angebracht sein können. Allerdings dürfen Pfeffersprays gegen Menschen nur bei Lebensgefahr oder gegen bösartige, aggressive Tiere eingesetzt werden. Diese Einschränkung ist wichtig; sie resultiert aus einer in ihrer Substanz widersprüchlichen und verqueren Gesetzeslage. Pfefferspray ist juristisch den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes zugeordnet, unterliegt also nicht dem Waffenrecht.

Mogelpackung - amtlich besiegelt

CS-Gas-Sprays sind mit einem amtlichen Prüfsiegel des Bundeskriminalamtes (BKA) versehen und signalisieren Zuverlässigkeit und Sicherheit. Doch Vorsicht: CS-Gas-Dosen aller Größenordnungen enthalten grundsätzlich nicht mehr als die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen 80 Milligramm Wirkstoff. Hier heißt die Faustregel: Je größer die Dose, desto geringer die Wirkung. Schlimmer noch: bei großen Dosen verpufft die Wirkung augenblicklich. Schließlich sprüht eine CS-Gas-Sprühdose nicht weiter als zwei Meter; würde sie diese Grenze überschreiten, wäre sie waffenscheinpflichtig. Eine Pfefferspray-Dose hingegen darf theoretisch unendlich weit sprühen, sie ist rechts- technisch dem Tierschutzgesetz zugeordnet und besitzt auch kein amtliches Prüfsiegel.

Pfefferspray wirkt nachhaltig

Wer das alles nicht so recht nachvollziehen kann, sollte sich nicht wundern. Die Ausführungsbestimmungen des deutschen Waffenrechtes erweisen sich bei der Qualifizierung waffenscheinfreier Selbstverteidigungsmittel nämlich als Konstrukt bürokratischer Absurdität; diese Verwaltungsvorschriften sind nach Auffassung von Fachleuten das Resultat mangelnden politischen Willens bei der überfälligen Stärkung der Selbstverteidigungsrechte von Gewaltopfern. Wer die Wahl hat, sollte zum Pfefferspray greifen: amerikanische und österreichische Untersuchungen belegen, dass nur etwa zwei Prozent der Erwachsenen gegen Pfefferspray unempfindlich sind. Klassischer CS-Reizstoff hingegen bleibt bei 20 Prozent der Erwachsenen wirkungslos.

 

Wie entwickle ich Selbstvertrauen?

Die Antwort steckt bereits im Wort selbst. Indem Sie lernen sich selbst zu vertrauen! Sich selbst  zu  vertrauen lernen  Sie jedoch nicht, indem Sie sich dies einfach einreden. Vielmehr erwächst Ihr Vertrauen in Ihre Fähigkeiten aus der Summe einzelner Erfolgserlebnisse. Dies ist einer der Gründe, weshalb es in Selbstverteidigungsfragen wenig Sinn macht, sich sein Wissen aus Büchern anzueignen oder einen Schnellkurs zu besuchen. Souveränität, Entschlossenheit und Selbstvertrauen in seine Fähigkeiten sind die Basis jeden erfolgreichen Selbstschutzes. Sie können nur durch erfolgreiche praktische Erfahrungen zustande kommen. Durch das  regelmäßige Üben und Wiederholen taktischer Verteidigungsmanöver formt sich in uns mit der Zeit das neu erarbeitete Selbstbild, das uns den notwendigen Rückhalt gibt. Nur wenn wir am eigenen Leibe erfahren haben, dass wir uns im Notfall erfolgreich zur Wehr setzen können, werden wir sicher und gelassen. Dieser Prozess des langsamen Sicherwerdens vollzieht sich im Laufe der Ausbildung ganz von selbst.

Hat man als körperlich Unterlegener eine Chance

Man hat sie! Die Frage ist nur, ob wir unsere Chancen auch richtig nutzen. Es dürfte jedem einleuchten, dass ein Messen mit einem kräftemäßig überlegenen Gegner aussichtslos ist. Als körperlich Unterlegene Person müssen Sie auf anderen Ebenen arbeiten. Durch das Ausnutzen von Kräften und  Attackieren von Schwachstellen lässt sich auch der stärkste Gegner bezwingen. Dies hört sich an wie ein Zauberkunststück, kann jedoch von jedem unter fachkundiger Anleitung eines Lehrers erlernt werden. Speziell die so genannten „weichen Kampfkünste“ (z.B. WingTsun) sind Methoden die sich solcher intelligenten Ansätze des „Energie-Recyclings“ bedienen.

 

 

Buchtip

Verteidige Dich³ – Selbstverteidigung für Frauen

 

Notwehrrecht

§ 32 StGB - Notwehr 

1. Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. 

2. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von  sich oder einem anderen abzuwenden. 

Juristisch für die Notwehr entscheidend ist die Frage, wo der Angriff beginnt. Der Gesetzgeber verlangt von Ihnen nicht, dass Sie warten, bis die Faust des Übeltäters Ihnen das Nasenbein gebrochen hat. Sie dürfen juristisch und müssen selbstverteidigungstechnisch mit Ihrer verhältnismäßigen Verteidigung einsetzen, sobald der Angriff beginnt.

Das heißt, z.B., wenn der Gegner zum Schlag ausholt, zum Tritt sein Gleichgewicht verlagert oder zur Angriffsvorbereitung die Distanz in deutlich erkennbarer feindlicher Absicht verändert. 
Ein wichtiger Punkt bei der Entscheidung, wer Angreifer und wer Verteidiger ist, wird die Frage sein:  Wer ging zuerst auf wen los? Um dies eindeutig zu klären, empfehle ich meinen Schülern, zunächst einmal demonstrativ zurückzugehen, um auch den Zeugen zu dokumentieren, dass kein Angriffswille Ihrerseits besteht. Dringt der Gegner jetzt in eindeutiger Absicht auf Sie ein, ist klar, wer der Angreifer und wer der Verteidiger ist. Um sich einwandfrei als Verteidiger ausweisen zu können, müssen Sie auf den Beginn des Angriffs warten. Dann aber müssen Sie wie ein Sprinter vom Startblock in diesen Angriff hinein. Sie sollten dem Gegner, der vor Ihnen mit dem Schlag beginnt, mit Ihrem eigenen Stoß zuvorkommen, d.h. dessen Angriffshandlungen durch eigenes hineingehen ausnutzen. 

§ 33 StGB - Notwehrüberschreitung 


Überschreitet der Verteidiger die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht  bestraft. 

§ 34 StGB - Rechtfertigender Notstand 


Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen,  namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich  überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. 

 

 

§ 35 StGB - Entschuldigender Notstand 


1. Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahe stehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem  Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit  Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte. 

2. Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach Paragraph 49 Abs. 1 zu mildern. 

Paragraphen zu Sexualdelikten 

§ 177 StGB (Vergewaltigung) 

1. Wer eine Frau mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben zum außerehelichen Beischlaf mit ihm oder einem Dritten nötigt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.

2. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 

3. Verursacht der Täter durch die Tat leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. 


§ 178 StGB Sexuelle Nötigung 

1. Wer einen anderen mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben nötigt, außereheliche sexuelle  Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. 

2. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. 

3. Verursacht der Täter durch die Tat leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Kinder und Selbstschutz

Kinder in Selbstverteidigung zu unterrichten, ist eine sehr persönliche Sache. Die Eltern können ihr Kind am besten einschätzen, wie viel Wahrheit es verkraftet und wie verantwortungsvoll das Kind mit Selbstverteidigungstechniken umgehen kann. Es ist zu unterscheiden zwischen so genannten Schulhoftechniken und lebensgefährlichen Angriffen oder Missbrauch durch Erwachsene. Im letzteren Fall ist natürlich stärkste Gegenwehr erforderlich. Ein Kind hat aber in der Regel im Kampf nur eine Chance: den Überraschungsangriff und die sofortige Flucht.

 

Wichtig: Ein selbstbewusstes Kind, dass sich auch traut zu einem Erwachsenen Nein zu sagen, hat eine deutlich größere Chance, erst gar nicht Opfer einer sexuellen  Straftat zu werden. 
Die größte Gefahr für Kinder liegt aber heute im Straßenverkehr und daher ist es besonders wichtig, die Aufmerksamkeit des Kindes durch verschiedene Spiele zu schulen. Ein gutes Training für Kinder ist das Ausweichen vor Gegenständen, die auf sie geworfen werden. Dieses Training kann dem Kind im Straßenverkehr helfen, auf Gefahren schnell zu reagieren. Klären Sie Ihr Kind rechtzeitig über Drogenmissbrauch auf. Seien Sie Vorbild! 

Es folgen noch ein paar grundsätzliche Ratschläge zur Sicherheit Ihres Kindes. 

1.  Legen Sie ein Geheimwort für Ihre Familie fest. Ihr Kind soll lernen, dass es nur mit einem anderen Menschen mitgehen darf, wenn derjenige das Geheimwort kennt. Ansonsten kann Ihr Kind leicht Opfer diverser Tricks werden. ( „Deine Mama ist krank und will Dich sehen. Ich bringe Dich zu ihr.“ ) Kinder lieben  Geheimnisse und somit auch ein Geheimwort. 

2.  Klären Sie ihr Kind über das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs so weit wie für das jeweilige Alter möglich auf. Machen Sie Ihrem Kind klar, dass es bei merkwürdigem Verhalten Erwachsener sich sofort an Sie wendet. Ein Trick der Missbraucher ist es, Ihrem Kind vorzulügen, das z.B. den Eltern etwas Schreckliches zustoßen wird, wenn das Kind etwas verrät. Nehmen Sie den Verbrechern diese Waffe und erklären Sie es Ihrem Kind, damit es solchen Lügen begegnen kann. Ihr Kind soll wissen, dass es trotz aller Androhungen durch den Verbrecher unbedingt mit Ihnen reden soll. Der Täter mag vielleicht diesen Trick variieren, also seien auch Sie kreativ und geben Sie Ihrem Kind einige Beispiele. Wichtig: Wenn Sie wollen, dass Ihr Kind Ihnen vertraut: Seien sie vertrauenswürdig und halten Sie Ihr Wort! 

3.  Wenn Sie von Kindern erfahren, die sich erfolgreich gegen ein Verbrechen gewehrt haben und flüchten konnten, erzählen Sie Ihrem Kind davon. Machen Sie Ihrem Kind Mut. Ihr Kind soll wissen, dass es eine Chance hat. Wenn Sie keine entsprechenden Berichte kennen, erfinden Sie welche und erzählen sie als Märchen. 

4.  Spielen Sie mit Ihrem Kind verschiedene Rollenspiele durch, damit das Kind lernt, mit verschiedenen Situationen klar zu kommen. 

5.  Wichtig ist vor allem die Einstellung der Eltern zum Selbstschutz. Sind die Eltern unaufmerksam und ängstlich, wird das Kind in der Regel die gleichen Verhaltensweisen erlernen. Bringen Sie Ihrem Kind bei, dass es laut schreien soll, wenn es in Gefahr ist. Wenn dem Kind der Mund zugehalten wird, soll das  Kind angreifen: Kratzen, Beißen und gegen die empfindlichen Körperstellen treten, wie etwa Hoden, Augen, Hals und Knie. 

6.  Bringen Sie an der Kleidung oder dem Schultornister des Kindes seinen Namen nicht sichtbar an. Ein Fremder könnte so Ihr Kind mit Namen ansprechen und das Kind wäre möglicherweise nicht so vorsichtig. 

7.  Wenn Ihr Kind eine Selbstverteidigungsmethode erlernen möchte, dann schauen Sie sich den Trainer und das Programm gut an. Beobachten Sie das Training als Zuschauer, bis Sie überzeugt davon sind, dass es gut ist und ihr Kind auch nach dem zweiten Training noch Spaß daran hat.

Wichtig: Drängen Sie ihr Kind nicht dazu! Es muss von sich aus entscheiden zum Training zu gehen.  (dies gilt besonders für die ersten Trainingseinheiten, denn so kann man erkennen, ob es auch dauerhaft dabei bleiben will)

 

Tipps für den Alltag

Die folgenden Tipps sind Empfehlungen der National Rifle Association / USA: 

  1. Überlege, eine Alarmanlage für Dein Heim anzuschaffen. Eine Alarmanlage kann abschreckend wirken. 
    2.  Die beste Alarmanlage ist ein Hund. 
    3.  Öffne niemals Deine Tür einem Fremden. Kriminelle können so eine Wohnung auskundschaften. Mache keine Geschäfte an der Tür. 
    4.  Installiere einen Türspion. Wenn Du Kinder hast und diese die Tür öffnen dürfen, solltest Du auch einen Türspion in Kinderhöhe anbringen. 
    5.  Teile niemals Fremden mit, dass Du alleine zu Hause bist. Wenn sie nach Mitbewohnern, Eltern oder Partnern fragen, antworte, dass derjenige gerade schläft oder ein Bad nimmt. 
    6.  In der Öffentlichkeit, wenn Unbeteiligte zuhören können, sollte man nicht erzählen, wann man ausgeht oder eine Reise unternimmt. Einbrecher könnten so wichtige Informationen für ihren Beruf erhalten. 
    7.  Sorge für gute Beleuchtung an Deinem Haus. Außenbeleuchtung, die durch Bewegungsmelder angeschaltet wird und Zeitschaltuhren in der Wohnung, die Licht auch in Abwesenheit der Bewohner anschalten, sorgen für mehr Sicherheit. 
    8.  Mache es Spannern durch Vorhänge schwierig, in Deine Wohnung zu schauen. Bei Dunkelheit solltest Du Jalousien herunterlassen. 
    9.   Schneide Blumen und Büsche so, dass sich niemand leicht in ihnen verstecken kann. 
    10. Pflanze dornige oder stachelige Pflanzen um Dein Haus herum, besonders unter Fenstern. In Stacheln macht das Verstecken nicht so viel Spaß. 
    11. Wenn Du eine neue Wohnung beziehst, tausche alle Schlösser und Schlüssel aus. Wenn Du es nicht tust, könnte der vorherige Bewohner und jeder, der je einen 
    Schlüssel zu der Wohnung erhalten hat einfachen Zugang zu Deiner Wohnung haben. 
    12. Verstecke niemals einen Schlüssel unter einer Fußmatte oder einem Blumentopf. Einbrecher kennen alle Verstecke. 
    13. Wenn Du im Garten oder im Keller arbeitest, sollte die Haustür verschlossen sein. Ansonsten könnte jemand Deine kurze Abwesenheit nutzen und das Haus betreten. 
    14. Gib keine Information am Telefon an Fremde heraus. Einbrecher tarnen sich oft als Telefonagentur und gelangen so an Information über Wertgegenstände oder Anwesenheit der Bewohner. 
    15. Wenn Du einen Anrufbeantworter nutzt, gib so wenig Information über Dich oder Deine Adresse bekannt wie möglich. Ein typischer Fehler ist die Bekanntgabe, dass man für 2 Wochen im Urlaub ist. 
    16. Überdenke die Anschaffung eines Funktelefons als Nottelefon aus Deinem Schlafzimmer. 
    17. Ein Funktelefon ist leicht abhörbar. Daher sollte man keine wichtigen Informationen über eine solche Verbindung herausgeben. (Reisepläne, Kreditkartennummern) 
    18. Sei besonders aufmerksam, wenn Du vom Einkaufen kommst. Diebe wissen, dass man jetzt Geld oder Wertsachen dabei hat. 
    19. In Dir unbekannten Gegenden oder in der Dunkelheit solltest Du keine Geldautomaten nutzen. Auch hier wirst Du von einem Räuber für ein attraktives Ziel gehalten. 
    20. Vermeide es, Deine Arme mit Paketen oder anderen Einkäufen voll zu packen. Versuche so oft wie möglich, einen Arm freizuhalten. 
    21. Vermeide Treppenhäuser in Parkhäusern, die Rampe herunterlaufen ist zwar nicht erlaubt, aber deutlich sicherer, wenn man auf Autos achtet. 
    22. Wenn Du in einem Fahrstuhl bist und es steigt jemand ein, der Dich bedroht oder sonst wie gefährlich wirkt, drücke Knöpfe für die nächsten Stationen und steige sofort aus. 
    23. Wenn Du zu einem Eingang kommst und ein Licht nicht funktioniert, sei besonders vorsichtig. - Licht zu zerstören ist unter Verbrechern eine übliche Taktik. 
    24. Überdenke die Anschaffung einer falschen Geldbörse. Wenn Du diese von Dir wegwirfst, wird der Angreifer eventuell von Dir ablassen. 
    25. Besuche einen ständigen Selbstverteidigungskurs. 
    26. Überdenke die Anschaffung eines Selbstschutzartikels. 
    27. Trage keine Juwelen oder Kleidung die “Stiehl mich!“ schreit. Du solltest nicht auffallen. 
    28. Obszöne Anrufe können gut durch einen Anrufbeantworter abgewehrt werden.

 

Adressen

Schreiben Sie sich für Ihren Wohnort wichtige Notfalladressen und Rufnummern auf, z.B. 
1. Frauenbeauftragte 
2. Frauenhaus 
3. Weißer Ring 
4. Telefonseelsorge 
5. Polizei - Anzeigenaufnahme, weibliche Polizisten 
6. Polizei - Beratung, Wohnungssicherheit 
7. Fachschulen für Selbstverteidigung ( stellvertretend für Selbstverteidigungskurse ) 

 

Noch Fragen??? – Antworten unter 0 63 41 – 630 417 (H. Bauer)
WingTsun-Schulen Bauer

 


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