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Grundsatzentscheidung:
Soll ich mich wehren?
Ja!
Bis vor kurzem wurde im Allgemeinen davon abgeraten sich zu wehren,
da dadurch die Täter erst recht provoziert würden. Mittlerweile
hat sich aber vor allem auf Grund von Polizeistatistiken die
Erkenntnis durchgesetzt, das in 80 - 90 Prozent der Fälle die Frau
sich durch zur Wehr setzen schützen konnte, oder zumindest die
Folgen vermindern. Die Polizei rät den Frauen mittlerweile dazu
sich zur Wehr zu setzen. Die Verteidigung sollte aber besonnen und
konsequent erfolgen.
Womit Sie
in einer Notfallsituation rechnen müssen
•
auch eine scheinbar harmlose Situation kann schnell eskalieren
• nehmen Sie JEDEN Gegner ernst, auch wenn dieser harmlos
erscheint
• wenn Sie sich offensichtlichen Risiken aussetzen erhöhen Sie
die Wahrscheinlichkeit eines Vorfalls
• rechnen Sie damit verletzt zu werden, so machen Sie mehr
Adrenalin für die Verteidigung frei
• rechnen Sie nicht damit, dass Ihnen jemand zur Hilfe kommt
• der Ausgang eines Kampfes wird in den ersten Sekunden
entschieden
Wie beuge
ich einer Konfliktsituation vor?
Über 90 % aller
Auseinandersetzungen und Delikte laufen einseitig ab: der Aggressor
übt Gewalt aus, das Opfer lässt dies über sich ergehen. Warum ist
dies so? Es liegt daran, dass das Endergebnis in dem meisten Fällen
von vornherein auf psychologischer Ebene feststeht. Machen Sie sich
den Ablauf einer Bedrohung bewusst:
Stufe
1: Non – verbale Phase
Der Aggressor schätzt sein Opfer aufgrund der Ausstrahlung und Körpersprache
ein. Ausweichende Blicke und unsicheres Auftreten des potentiellen
Opfers veranlassen ihn dann den ersten Schritt zu tun.
Stufe
2: Verbale Phase
Der Täter/Aggressor ist sich seiner Sache von Anbeginn noch
gar nicht so sicher. Er möchte nun feststellen, wie weit er die
Grenzen überschreiten kann und ob das Opfer ihm dabei Widerstand
entgegenbringt. Beschimpfungen, Obszönitäten oder Anspielungen die
wir gewähren lassen, werden als Zeichen der Schwäche
interpretiert. Der Gegner fühlt sich bestärkt und setzt sein
Vorhaben fort.
Stufe
3: Körperliche Phase
Durch die ersten zwei Stufen bestärkt, setzt der Täter sein
Handeln durch Übergriffe (Herumstoßen, Kragen packen, Betatschen
usw.) fort. Lassen wir auch dies zu, fühlt sich der Angreifer
vollends bestätigt und wird nun das tun, was er eigentlich vor hat.
Durch den Aggressor eingeschüchtert verfällt das Opfer in einen
schockähnlichen Lähmungszustand und ist dem Täter sozusagen
ausgeliefert.
Fazit:
Wenn Sie in den ersten 2 Phasen
auf allen Ebenen zulassen, dass der Täter Ihre unsichtbaren Grenzen
überschreitet, unterstützen und bestätigen Sie ihn in seinem
Handeln. Je weiter dieser psychologisch-körperliche
Bedrohungsablauf fortschreitet, desto schwieriger wird es sein, ihn
zu stoppen.
Deshalb:
wehren Sie den Anfängen und lösen Sie das Problem gleich zu
Beginn. Geben Sie dem Aggressor auf körpersprachlicher- und
verbaler Ebene kund: „diese Grenze lasse ich Dich nicht überschreiten,
das heißt ich lasse nicht alles mit mir machen“. Nur so vermeiden
Sie eine weitere Eskalation, welche dann natürlich schwieriger zu lösen
sein wird.
„Ich
kann doch keinen verletzen" - wie Sie Hemmungen ablegen
Ist eine Situation nicht mehr
verbal oder durch Weggehen lösbar, so hilft nur noch das
entschlossene souveräne Handeln. Halbherzige oder zögernde
Vorgehensweisen führen nicht zum Erfolg. Emotionalisieren Sie sich
selbst indem Sie den Täter während der Tat nicht mehr als
zivilisierten Menschen betrachten, sondern als aggressiven, hasserfüllten,
hemmungslosen und sadistischen Aggressor. Diese Betrachtungsweise
ist notwendig, damit Sie in der Lage sind, wenn nötig mit der nötigen
Härte gegen ihn vorzugehen. Machen Sie sich bewusst, dass manche Täter
ihre Tat fortsetzen bis das Opfer tot ist!
Begreifen Sie Ihre eigene
Aggressivität als Werkzeug (natürlich nicht im Sinne einer
Dauereinstellung) und lernen Sie diese auf Kommando einzusetzen.
Strategien
für den Notfall - Phasen des Selbstschutzes
1.
Seien Sie aufmerksam!
Beobachten Sie Ihre Umgebung und
vermeiden Sie potentiell gefährliche Situationen. Wenn Sie Sich
einer offensichtlichen Gefahr aussetzen, erhöhen Sie die
Wahrscheinlichkeit eines Vorfalls. Machen Sie sich einmal grundsätzliche
Gedanken über ein Selbstschutz-Konzept das verschiedene
Lebensbereiche abdecken sollte: Sicherung der Wohnung, Fluchtwege,
was tun bei Telefonbelästigung, ggf. Waffeneinsatz, Auto, Erste
Hilfe usw.
2.
Erkennen Sie die Gefahr!
Vertrauen Sie Ihrem Gefühl und
Ihrer inneren Stimme. Seien Sie aufmerksam und beobachten Sie Ihre
Umgebung. Überlegen Sie, wohin Sie gehen können. Was oder wer könnte
mir helfen. Wie kann ich meine Umgebung einbeziehen um auf mich
aufmerksam zu machen?
3.
Gehen Sie weg!
Benutzen Sie einen Vorwand oder
einen Trick um zu verschwinden. Weggehen oder weglaufen ist keine
Schande.
4.
Versuchen Sie die Situation zu entspannen!
Sprechen sie sanft und versuchen
Sie zunächst durch Beruhigung oder Versöhnung die Situation zu
entspannen. Geben Sie dem Aggressor keinen Anlass zum Angriff. Seien
Sie jedoch bereit!
5.
Konfrontieren Sie den Angreifer!
Wenn verbale Äußerungen und
Beruhigung unwirksam waren, sollten Sie Ihren persönlichen Freiraum
verteidigen. Zeigen Sie ihre Grenzen und die Bereitschaft diese zu
verteidigen. Setzen Sie Ihre Körpersprache richtig ein! Wenn jemand
in Ihre Sicherheitszone eindringt, schaffen Sie Distanz oder
konfrontieren Sie ihn. Machen Sie dem Angreifer klar: „Bis hierher
und nicht weiter! - oder es passiert ´was!!“
Bei Nichterfolg sollten Sie weggehen. Verbrecher suchen leichte
Beute. Je weniger Sie als Opfer erscheinen, umso größer ist Ihre
Chance, nicht ausgewählt zu werden. Wenn Sie nach leichter
Beute aussehen, werden Sie auch als leichte Beute betrachtet.
Bewegen Sie sich mit Selbstvertrauen. Halten Sie den Kopf aufrecht
und die Schultern zurückgezogen.
Sehen Sie nicht auf den Boden, wenn Sie gehen. Machen Sie
durch Augenkontakt Fremden gegenüber klar, dass Sie keine leichte
Beute sind.
6.
Verteidigen Sie sich durch den eigenen Angriff!
Kommt der Gegner unweigerlich auf
uns zu und ignoriert unsere Bereitschaft zur Verteidigung, nutzen
Sie den Überraschungseffekt! Gehen Sie davon aus, dass der Gegner
gefährlich ist und nehmen Sie ihn ernst. Benutzen Sie Ihre stärksten
Waffen (bei Frauen Tritte, Ellbogen und Knie) und attackieren Sie
empfindliche Körperpartien. Bereiten Sie sich durch regelmäßiges
Üben auf solche Situationen vor. Im Kampf gilt es, diesen so
schnell wie möglich zu beenden, um sich einer Gefahr nur kurzzeitig
auszusetzen. Bei mehreren Gegnern gilt dies umso mehr. Halten Sie
sich an keine Regeln oder Konventionen der Fairness. Seien Sie
aggressiv und lassen Sie erst vom Gegner ab, wenn dieser Kampfunfähig
ist.
Wo
passiert am Meisten - Fakten über Sexualdelikte
Die meisten Sexualdelikte
passieren nicht in irgendwelchen dunklen Parks oder Tiefgaragen.
Diese Fälle werden sehr gern von den Medien aufgebauscht, da sich
damit gut Schlagzeilen machen lassen.
Der größte Teil der
Sexualdelikte, nämlich über 65 Prozent laut Polizeistatistiken,
sind so genannte Beziehungstaten, d.h. Täter und Opfer kennen sich
bereits in irgendeiner Form. Dies können flüchtige oder auch gute
Bekannte sein, aber genauso auch Verwandte! Die Dunkelziffer
in diesem Bereich ist auch noch besonders hoch, so dass der Anteil
sicher noch höher ist. Der typische Sexualverbrecher wie die Medien
ihn gerne sehen möchten ist eher selten.
Die meisten Taten passieren also
eher im häuslichen Bereich, in der eigenen Wohnung oder der eines
Bekannten/Verwandten!
Statistik
über Vergewaltigung
Die vorgestellten statistischen Angaben des
Bundeskriminalamts (BKA) gelten für die Bundesrepublik Deutschland
für 2002 und umfassen alle Tatverdächtigten. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass die Zahl der erfassten Fälle einiges höher liegt. Die Aufklärungsrate
betrug bei Vergewaltigungen rund 81%:
- Vergewaltigung und sexuelle
Nötigung nach § 177 Abs. 2,3 und 4, sowie nach § 178:
6.951 Fälle, davon 2.128 (30,6%) durch
nichtdeutsche Täter
- sonstige sexuelle Nötigung
nach § 177 Abs. 1 und 5:
4.946 Fälle, davon 1.349 (27,3%) durch
nichtdeutsche Täter
- Menschenhandel nach § 180b
und § 181 Abs. 1 Nr. 2 und 3:
799 Fälle, davon 389 (48,7%) durch nichtdeutsche
Täter
- sexueller Missbrauch von
Kindern § 176, § 176a und §176b:
10.078 Fälle, davon 1.437 (14,3%) durch
nichtdeutsche Täter
- sexueller Missbrauch von
Schutzbefohlenen unter Ausnutzung einer Amtsstellung oder eines
Vertrauensverhältnisses:
1.617 Fälle, davon 161 (10%) durch nichtdeutsche
Täter
- exhibitionistische
Handlungen mit Erregung öffentlichen Ärgernisses:
3.537 Fälle, davon 633 (17,9%) durch
nichtdeutsche Täter
- Besitz und/oder Beschaffung
von Kinderpornografie § 184 Abs. 5:
1.873 Fälle, davon 79 (4,2%) durch nichtdeutsche
Täter
Das Dunkelfeld im Bereich der Vergewaltigung/sexuellen Nötigung
ist sehr hoch. Aus wissenschaftlichen Untersuchungen ist bekannt,
dass die Anzeigequote bei unbekannten Tätern am höchsten, bei
einer engen Täter-Opfer-Beziehung, z.B. beim Ehemann oder dem
Lebenspartner, am geringsten ist. Auch hier wird die Dunkelziffer
auf bis zu 1 : 20 geschätzt.
Die Täter sind oft wegen anderer Gewalttaten wie Körperverletzung,
gefährliche Körperverletzung oder Raub vorbestraft. Eine
Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung ist in der Regel für den Täter
eher Ausdruck der Machtausübung als eine Form der Befriedigung
sexueller Bedürfnisse. Leider reagiert die deutsche Justiz oft aus
nicht nachzuvollziehenden Gründen nicht adäquat auf derartige
Verbrechen. Viel zu oft hängt man immer noch der Hoffnung nach,
diese Täter mit sozialpsychologischen Maßnahmen bessern zu können.
Aber die Erfahrung der letzten Jahre hat vielfach das Gegenteil
gelehrt. Ein besonders krasses Beispiel sei exemplarisch für viele
andere derartige Fälle dargestellt:
"Im Jahr 2001 stand in Berlin ein 22-jähriger Mann vor
Gericht, der ein 13jähriges Mädchen vergewaltigt hatte. Das Kind
wurde daraufhin schwanger und erlitt eine Fehlgeburt. Die 18.
Strafkammer des Landgerichts Berlin unter dem Vorsitz des Richters
Pleska verurteilte den Mann daraufhin zu einer 18 monatigen
Haftstrafe auf Bewährung. Interessant ist gerade in diesem
Zusammenhang, dass eine andere Kammer desselben Gerichts im Juli
2002 den Beamten einer Berliner Bundesbehörde wegen Unterschlagung
von 250.000 Euro zu einer Strafe von 5 Jahren und 6 Monaten Gefängnis
verurteilte!"
Egal, welcher Statistik man
glaubt, Vergewaltigung ist ein schweres Verbrechen. Abgesehen von
diversen körperlichen Verletzungen, die im besten Fall ausheilen,
gibt es auch die Gefahr einer Infektion mit HIV oder Hepatitis. Auch
die Möglichkeit einer unerwünschten Schwangerschaft ist in
Betracht zu ziehen. Am schlimmsten sind aber sicherlich die möglichen
psychischen Langzeitfolgen, wie Angst, Alpträume, eine gestörte
Sexualität oder die Unfähigkeit eine Beziehung zu führen. (50 %
aller Partnerschaften werden nach einer Vergewaltigung beendet.)
Der statistische Vergewaltiger ist ein 18 jähriger ungelernter
Arbeiter mit unterdurchschnittlicher Intelligenz. Die statistische
Tatzeit ist an einem Samstag im August zwischen 20.00 und
02.00 Uhr.
Was tun,
wenn es doch mal passiert?
Im Fall des Falles sollte
unbedingt Strafanzeige erfolgen. Vielleicht schützt dies in Zukunft
jemanden. Nach einer Vergewaltigung sollte möglichst sofort danach
eine ärztliche Untersuchung erfolgen. Dabei kann der Arzt auch
wichtige Spuren (Sperma) sichern, die später als Beweis dienen können.
Deshalb auch nicht waschen, auch die Kleidung nicht waschen.
Desweiteren
gibt es eine Reihe von Beratungsstellen, die gerne (oft
ehrenamtlich) helfen.
Was
ist von Waffen zu halten?
Generell nichts!
Eine Waffe muss erst mal bedient werden können! Außerdem kann eine
Waffe auch gegen einen selbst gerichtet werden, wenn der Täter sie
einem abnimmt. Und der kennt sich vielleicht besser damit aus.
Waffen können auch zu Panikreaktionen des Täters führen.
Die Vorsätzliche Mitführung
einer Waffe bringt stets Probleme mit sich, denn bei Überschreitung
der Verhältnismäßigkeit kann eine Teilschuld auf Sie fallen.
Sinnvoller ist es, in Gefahrensituationen alltägliche Gegenstände
als Waffen einzusetzen. Dem Vorwurf des Vorsatzes können Sie damit
aus dem Wege gehen. Eine Frau, welche bei einer Vergewaltigung aus
Bestürzung einen hinter ihr liegenden Stein ergreift und damit den
Täter durch einen Schlag auf den Kopf tötet, hat gute Chancen
unbehelligt davon zu kommen. Sie handelte in Bestürzung
(Schrecksekunde, d.h. aus Furcht, Schock und im Affekt kann die Verhältnismäßigkeit
überschritten werden und ist nicht strafbar) und der als Waffe
benutzte Stein wurde offensichtlich nicht vorsätzlich benutzt und
stellt auch keine Waffe im weitläufigen Sinne dar.
Auch andere Gegenstände des Alltags können benutzt werden. Hier
einige Beispiele für improvisierte Waffen:
Alltägliche
Gegenstände
Kaffeebecher - zum Schlagen in das Gesicht
Kugelschreiber, Schraubendreher - zum Stechen
Stramm zusammengerollte Zeitung - Zum Stoßen gegen Hals oder
Genitalien
Telefonhörer - als Schlaginstrument
Schlüssel - um die Augen anzugreifen
Schwere Gegenstände - als Schlaginstrument
Regenschirm - weniger zum Schlagen, dafür aber zum Stoßen geeignet
Handtasche, Fotokamera - kann am Trageriemen geschleudert als
Schlagwaffe dienen
Geschirr, Flaschen, Teller, etc. - als Wurfgeschosse
Kleidung - kann dem Gegner um den Kopf gewickelt die Sicht nehmen.
Lebensmitteleinkäufe, Konservendosen - als Schlaginstrument
Kaffeemaschine - heißer Kaffee in das Gesicht - die Augen
Scharfe
Schusswaffen
Um damit umgehen zu können ist eine entsprechende Ausbildung und ständige
Übung notwendig. Eine Schusswaffe die man im Ernstfall nicht gleich
zur Hand hat nutzt auch herzlich wenig. Schließlich kann man ja
auch nicht wie im Wilden Westen mit dem Schnellziehhalfter
rumlaufen!
In Deutschland ist außerdem der
Besitz von Schusswaffen unter strenge Regeln gestellt. Eine
Waffenbesitzkarte ist noch einigermaßen leicht zu bekommen, wenn
man Mitglied in einem Sportschützenverein ist und ansonsten
unbescholten. Eine Waffenbesitzkarte berechtigt aber nicht dazu
diese auch außerhalb des Schießstands geladen zu führen. Dies ist
nur mit Waffenschein erlaubt, und der wird nur in sehr gut begründeten
Fällen erteilt.
Wie man aus Ländern mit laxen
Waffengesetzen (USA) sehen kann, führt der Besitz von Waffen auch
nicht zu weniger Verbrechen, sondern eher zu einer Eskalation! Wenn
ein Straftäter mit bewaffnetem Widerstand rechnen muss, dann wird
er sich auch selbst eine Waffe zulegen und diese auch benutzen!
Elektroschocker
Diese Geräte dienen nur zur Erhöhung des Gewinns diverser
Hersteller von Verteidigungswaffen! Der Nutzen ist höchstens
psychologischer Art!
Gaspistole und Gasspray
Gaspistolen und Gasspray sind bei
weitem nicht so wirkungsvoll wie man es sich erhofft. Zum einen sind
die Gasmischungen wesentlich schwächer als in Polizei- oder Militärgeräten,
und zum anderen sprüht man sich das Zeug auch leicht selbst ins
Gesicht, wenn die Windrichtung nicht stimmt.
Gassprays werden außerdem mit der
Zeit undicht und werden wirkungslos. Und schließlich muss man die
Waffe auch rechtzeitig zur Hand haben.
Wenn das Gasspray irgendwo in
einer typischen Handtasche verschwindet, dann dauert es mit
Sicherheit zu lange! Wenn der Besitz so eines Gassprays der
Besitzerin etwas die Angst nimmt, und ihr ein selbstbewußteres
Auftreten ermöglicht, so ist nichts dagegen einzuwenden. Jedoch
sollte man sich im Klaren sein, dass es gegen einen wirklich
entschlossenen Angreifer nicht hilft und ggf. nur zu einem trügerischen
Sicherheitsgefühl führt.
Gegenüberstellung
Gas- und Pfefferspray
Zwar sind CS-Gas-Sprühdosen mit einem amtlichen Prüfsiegel
versehen. Doch selbst die deutsche Polizei traut dem Tränengas
nicht mehr. Sie rüstet ihre Beamten mit Pfefferspray aus. Die mit
drei Prozent rotem Pfeffer angereicherten Sprays erweisen sich in
der Praxis als das beste Mittel zur Selbstverteidigung.
Konnten Sie sich nicht wehren? Warum haben Sie sich nicht
verteidigt oder um Hilfe gerufen? Warum sind Sie nicht geflohen?
Stereotype Fragen dieser Art wirken auf Gewaltopfer wie Hohn. Wer
verletzt im Krankenhaus liegt, von Schmerzen gepeinigt wird und den
Verlust von Geld oder Wertsachen zu beklagen hat, weil er ausgeraubt
und misshandelt wurde, ringt mit Ohnmachtsgefühlen und Scham.
Chancen, einem Räuber oder brutalen Gewalttäter zu entkommen,
haben die wenigsten Mitmenschen. Denn gewaltbereite sowie
gewalterfahrene und entschlossene Räuber lassen ihren Opfern in der
Regel keinen Weg zur Flucht und unterbinden jegliche Gegenwehr. Und
wer einem alkoholisierten und aggressiven Schläger gegenübersteht,
sollte, so er gut zu Fuß ist, die Flucht ergreifen.
CS-Gas ist wirkungslos
Die meisten Menschen sind gar nicht in der Lage, sich angemessen
zu wehren. Es sei denn, sie können auf Hilfsmittel zurückgreifen,
die einen Angreifer wirkungsvoll stoppen, ihn sogar außer Gefecht
setzen. Solche Hilfsmittel gibt es. Man kann sie kaufen. Die Palette
der legalen und waffenscheinfreien Selbstverteidigungsmittel ist groß,
reicht vom Schlagstock über Tränengas zur Gaspistole. Vor allem
Frauen rüsteten sich in Vergangenheit gerne mit CS-Gas aus, um sich
vor Gewalttätern zu schützen. Doch hier ist Vorsicht geboten:
nicht immer steckt drin, was drauf steht. Denn CS-Gas-Sprühdosen
erweisen sich, so es darauf ankommt, häufig als wirkungslos.
"Sofortige Mann-Stopp-Wirkung"
Fachleute raten zu Pfefferspray, der Wirkstoff Capsicum (roter
Pfeffer), setzt jede männliche Gewichtsklasse außer Gefecht.
Pfefferspray gilt unter Sicherheitsexperten als die wirkungsvollste
aller sanften, waffenscheinfreien Selbst- verteidigungsmittel. Nicht
ohne Grund rüsten die Bundesländer ihre Polizeivollzugsbeamten
versuchsweise mit Pfefferspray aus - als Ersatz für CS-Gas.
"Pfefferspray wirkt wesentlich zuverlässiger als die derzeit
eingesetzten Reizstoffe bei alkoholisierten, unter Drogeneinfluss
stehenden, psychisch kranken oder sehr aggressiven Personen",
erklärte das bayerische Innenministerium zu Beginn des Feldversuchs
im Juni 1999. Und: die Verwendung dieses Reizstoffes führt zu
keinen dauernden Gesundheitsschäden. Das Polizeitechnische Institut
der Polizei-Führungsakademie in Münster bescheinigt dem Spray
"sofortige Mann-Stopp-Wirkung". Wird das Spray gegen die
Augen des Angreifers eingesetzt", heißt es in der Expertise,
"kann der Gegner durch die Reizung der Schleimhäute vorübergehend
die Augen nicht offen halten." Er ist sozusagen mit einem
Schlag kampfunfähig.
Verschiedene "Gewichtsklassen"
So wirkungsvoll diese Sprühdosen in der praktischen Anwendung
auch sind, so stark unterscheiden sich die auf dem deutschen Markt
angebotenen Produkte bei genauer Betrachtung in Qualität und
Handling. Die in Ostheim vor der Rhön ansässige
Arbeitsgemeinschaft Fesel hat jetzt eine neue Generation ihrer
Pfeffer-Distanzsprays entwickelt, die sich von herkömmlichen Sprays
durch eine Vielzahl von "Gewichtsklassen" unterscheidet
und mithin ein umfassendes Anwendungsspektrum zulässt. Die Firma
Fesel bietet ihre Sprays in den unterschiedlichsten Größen an, nämlich
als 15-, 40-, 75-, 200- und 400 ml-Dosen. Die 75- und 200-ml-Dosen
werden mit einem Pistolengriff bedient. Die 400 ml-Dose ist mit
Pistolengriff und Feuerlösch-Ventil ausgerüstet und schlägt im
Ernstfall eine Elefantenherde in die Flucht, versichert der
Hersteller.
Alle Sprays halten potentielle Angreifer mit einem Sprühstrahl
von drei Metern auf Distanz. Verschiedene Größen für verschiedene
Einsatzgebiete: Frauen, die täglich eine dunkle Tiefgarage
aufsuchen müssen, bevorzugen handliche Dosen; professionelle Wach-
und Schließdienste greifen eher zu größeren Kalibern. Sie haben
es unter Umständen mit hartgesottenen Profis zu tun, weshalb
400-ml-Dosen mit Feuerlösch-Ventil angebracht sein können.
Allerdings dürfen Pfeffersprays gegen Menschen nur bei Lebensgefahr
oder gegen bösartige, aggressive Tiere eingesetzt werden. Diese
Einschränkung ist wichtig; sie resultiert aus einer in ihrer
Substanz widersprüchlichen und verqueren Gesetzeslage. Pfefferspray
ist juristisch den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes zugeordnet,
unterliegt also nicht dem Waffenrecht.
Mogelpackung - amtlich besiegelt
CS-Gas-Sprays sind mit einem amtlichen Prüfsiegel des
Bundeskriminalamtes (BKA) versehen und signalisieren Zuverlässigkeit
und Sicherheit. Doch Vorsicht: CS-Gas-Dosen aller Größenordnungen
enthalten grundsätzlich nicht mehr als die vom Gesetzgeber
vorgeschriebenen 80 Milligramm Wirkstoff. Hier heißt die
Faustregel: Je größer die Dose, desto geringer die Wirkung.
Schlimmer noch: bei großen Dosen verpufft die Wirkung
augenblicklich. Schließlich sprüht eine CS-Gas-Sprühdose nicht
weiter als zwei Meter; würde sie diese Grenze überschreiten, wäre
sie waffenscheinpflichtig. Eine Pfefferspray-Dose hingegen darf
theoretisch unendlich weit sprühen, sie ist rechts- technisch dem
Tierschutzgesetz zugeordnet und besitzt auch kein amtliches Prüfsiegel.
Pfefferspray wirkt nachhaltig
Wer das alles nicht so recht nachvollziehen kann, sollte sich
nicht wundern. Die Ausführungsbestimmungen des deutschen
Waffenrechtes erweisen sich bei der Qualifizierung
waffenscheinfreier Selbstverteidigungsmittel nämlich als Konstrukt
bürokratischer Absurdität; diese Verwaltungsvorschriften sind nach
Auffassung von Fachleuten das Resultat mangelnden politischen
Willens bei der überfälligen Stärkung der
Selbstverteidigungsrechte von Gewaltopfern. Wer die Wahl hat, sollte
zum Pfefferspray greifen: amerikanische und österreichische
Untersuchungen belegen, dass nur etwa zwei Prozent der Erwachsenen
gegen Pfefferspray unempfindlich sind. Klassischer CS-Reizstoff
hingegen bleibt bei 20 Prozent der Erwachsenen wirkungslos.
Wie entwickle
ich Selbstvertrauen?
Die Antwort steckt bereits im Wort
selbst. Indem Sie lernen sich selbst zu vertrauen! Sich selbst
zu vertrauen lernen Sie jedoch nicht, indem Sie sich
dies einfach einreden. Vielmehr erwächst Ihr Vertrauen in Ihre Fähigkeiten
aus der Summe einzelner Erfolgserlebnisse. Dies ist einer der Gründe,
weshalb es in Selbstverteidigungsfragen wenig Sinn macht, sich sein
Wissen aus Büchern anzueignen oder einen Schnellkurs zu besuchen.
Souveränität, Entschlossenheit und Selbstvertrauen in seine Fähigkeiten
sind die Basis jeden erfolgreichen Selbstschutzes. Sie können nur
durch erfolgreiche praktische Erfahrungen zustande kommen. Durch das
regelmäßige Üben und Wiederholen taktischer Verteidigungsmanöver
formt sich in uns mit der Zeit das neu erarbeitete Selbstbild, das
uns den notwendigen Rückhalt gibt. Nur wenn wir am eigenen Leibe
erfahren haben, dass wir uns im Notfall erfolgreich zur Wehr setzen
können, werden wir sicher und gelassen. Dieser Prozess des
langsamen Sicherwerdens vollzieht sich im Laufe der Ausbildung ganz
von selbst.
Hat man
als körperlich Unterlegener eine Chance
Man hat sie!
Die Frage ist nur, ob wir unsere Chancen auch richtig nutzen. Es dürfte
jedem einleuchten, dass ein Messen mit einem kräftemäßig überlegenen
Gegner aussichtslos ist. Als körperlich Unterlegene Person müssen
Sie auf anderen Ebenen arbeiten. Durch das Ausnutzen von Kräften
und Attackieren von Schwachstellen lässt sich auch der stärkste
Gegner bezwingen. Dies hört sich an wie ein Zauberkunststück, kann
jedoch von jedem unter fachkundiger Anleitung eines Lehrers erlernt
werden. Speziell die so genannten „weichen Kampfkünste“ (z.B.
WingTsun) sind Methoden die sich solcher intelligenten Ansätze des
„Energie-Recyclings“ bedienen.
Buchtip
Verteidige Dich³ – Selbstverteidigung für Frauen
Notwehrrecht
§
32 StGB - Notwehr
1.
Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht
rechtswidrig.
2.
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen
rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Juristisch für die Notwehr
entscheidend ist die Frage, wo der Angriff beginnt. Der Gesetzgeber
verlangt von Ihnen nicht, dass Sie warten, bis die Faust des Übeltäters
Ihnen das Nasenbein gebrochen hat. Sie dürfen juristisch und müssen
selbstverteidigungstechnisch mit Ihrer verhältnismäßigen
Verteidigung einsetzen, sobald der Angriff beginnt.
Das heißt, z.B., wenn der Gegner
zum Schlag ausholt, zum Tritt sein Gleichgewicht verlagert oder zur
Angriffsvorbereitung die Distanz in deutlich erkennbarer feindlicher
Absicht verändert.
Ein wichtiger Punkt bei der Entscheidung, wer Angreifer und wer
Verteidiger ist, wird die Frage sein: Wer ging zuerst auf wen
los? Um dies eindeutig zu klären, empfehle ich meinen Schülern,
zunächst einmal demonstrativ zurückzugehen, um auch den Zeugen zu
dokumentieren, dass kein Angriffswille Ihrerseits besteht. Dringt
der Gegner jetzt in eindeutiger Absicht auf Sie ein, ist klar, wer
der Angreifer und wer der Verteidiger ist. Um sich einwandfrei
als Verteidiger ausweisen zu können, müssen Sie auf den Beginn des
Angriffs warten. Dann aber müssen Sie wie ein Sprinter vom
Startblock in diesen Angriff hinein. Sie sollten dem Gegner, der vor
Ihnen mit dem Schlag beginnt, mit Ihrem eigenen Stoß zuvorkommen,
d.h. dessen Angriffshandlungen durch eigenes hineingehen ausnutzen.
§
33 StGB - Notwehrüberschreitung
Überschreitet der Verteidiger die Grenzen der Notwehr aus
Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
§
34 StGB - Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für
Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut
eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen
abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der
widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen
Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte
Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies
gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die
Gefahr abzuwenden.
§
35 StGB - Entschuldigender Notstand
1. Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für
Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die
Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahe
stehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht,
soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die
Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen
Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr
hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach 49 Abs. 1 gemildert werden,
wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes
Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
2. Nimmt der Täter bei Begehung
der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden,
so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte.
Die Strafe ist nach Paragraph 49 Abs. 1 zu mildern.
Paragraphen
zu Sexualdelikten
§
177 StGB (Vergewaltigung)
1. Wer eine Frau mit Gewalt oder
durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben zum außerehelichen
Beischlaf mit ihm oder einem Dritten nötigt, wird mit
Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.
2. In minder schweren Fällen ist
die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
3. Verursacht der Täter durch die
Tat leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe
Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
§ 178 StGB Sexuelle Nötigung
1. Wer einen anderen mit Gewalt
oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben nötigt,
außereheliche sexuelle Handlungen des Täters oder eines
Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten
vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn
Jahren bestraft.
2.
In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei
Monaten bis zu fünf Jahren.
3. Verursacht der Täter durch die
Tat leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe
Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Kinder und
Selbstschutz
Kinder in Selbstverteidigung zu
unterrichten, ist eine sehr persönliche Sache. Die Eltern können
ihr Kind am besten einschätzen, wie viel Wahrheit es verkraftet und
wie verantwortungsvoll das Kind mit Selbstverteidigungstechniken
umgehen kann. Es ist zu unterscheiden zwischen so genannten
Schulhoftechniken und lebensgefährlichen Angriffen oder Missbrauch
durch Erwachsene. Im letzteren Fall ist natürlich stärkste
Gegenwehr erforderlich. Ein Kind hat aber in der Regel im Kampf nur
eine Chance: den Überraschungsangriff und die sofortige Flucht.
Wichtig:
Ein selbstbewusstes Kind, dass sich auch traut zu einem Erwachsenen
Nein zu sagen, hat eine deutlich größere Chance, erst gar nicht
Opfer einer sexuellen Straftat zu werden.
Die größte Gefahr für Kinder liegt aber heute im Straßenverkehr
und daher ist es besonders wichtig, die Aufmerksamkeit des Kindes
durch verschiedene Spiele zu schulen. Ein gutes Training für Kinder
ist das Ausweichen vor Gegenständen, die auf sie geworfen werden.
Dieses Training kann dem Kind im Straßenverkehr helfen, auf
Gefahren schnell zu reagieren. Klären Sie Ihr Kind rechtzeitig
über Drogenmissbrauch auf. Seien Sie Vorbild!
Es folgen noch ein paar grundsätzliche
Ratschläge zur Sicherheit Ihres Kindes.
1.
Legen Sie ein Geheimwort für Ihre Familie fest. Ihr Kind soll
lernen, dass es nur mit einem anderen Menschen mitgehen darf, wenn
derjenige das Geheimwort kennt. Ansonsten kann Ihr Kind leicht Opfer
diverser Tricks werden. ( „Deine Mama ist krank und will Dich
sehen. Ich bringe Dich zu ihr.“ ) Kinder lieben Geheimnisse
und somit auch ein Geheimwort.
2.
Klären Sie ihr Kind über das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs
so weit wie für das jeweilige Alter möglich auf. Machen Sie Ihrem
Kind klar, dass es bei merkwürdigem Verhalten Erwachsener sich
sofort an Sie wendet. Ein Trick der Missbraucher ist es, Ihrem Kind
vorzulügen, das z.B. den Eltern etwas Schreckliches zustoßen wird,
wenn das Kind etwas verrät. Nehmen Sie den Verbrechern diese Waffe
und erklären Sie es Ihrem Kind, damit es solchen Lügen begegnen
kann. Ihr Kind soll wissen, dass es trotz aller Androhungen durch
den Verbrecher unbedingt mit Ihnen reden soll. Der Täter mag
vielleicht diesen Trick variieren, also seien auch Sie kreativ und
geben Sie Ihrem Kind einige Beispiele. Wichtig: Wenn Sie wollen,
dass Ihr Kind Ihnen vertraut: Seien sie vertrauenswürdig und halten
Sie Ihr Wort!
3.
Wenn Sie von Kindern erfahren, die sich erfolgreich gegen ein
Verbrechen gewehrt haben und flüchten konnten, erzählen Sie Ihrem
Kind davon. Machen Sie Ihrem Kind Mut. Ihr Kind soll wissen, dass es
eine Chance hat. Wenn Sie keine entsprechenden Berichte kennen,
erfinden Sie welche und erzählen sie als Märchen.
4.
Spielen Sie mit Ihrem Kind verschiedene Rollenspiele durch, damit
das Kind lernt, mit verschiedenen Situationen klar zu kommen.
5.
Wichtig ist vor allem die Einstellung der Eltern zum Selbstschutz.
Sind die Eltern unaufmerksam und ängstlich, wird das Kind in der
Regel die gleichen Verhaltensweisen erlernen. Bringen Sie Ihrem Kind
bei, dass es laut schreien soll, wenn es in Gefahr ist. Wenn dem
Kind der Mund zugehalten wird, soll das Kind angreifen:
Kratzen, Beißen und gegen die empfindlichen Körperstellen treten,
wie etwa Hoden, Augen, Hals und Knie.
6.
Bringen Sie an der Kleidung oder dem Schultornister des Kindes
seinen Namen nicht sichtbar an. Ein Fremder könnte so Ihr Kind mit
Namen ansprechen und das Kind wäre möglicherweise nicht so
vorsichtig.
7.
Wenn Ihr Kind eine Selbstverteidigungsmethode erlernen möchte, dann
schauen Sie sich den Trainer und das Programm gut an. Beobachten Sie
das Training als Zuschauer, bis Sie überzeugt davon sind, dass es
gut ist und ihr Kind auch nach dem zweiten Training noch Spaß daran
hat.
Wichtig: Drängen Sie ihr Kind
nicht dazu! Es muss von sich aus entscheiden zum Training zu gehen.
(dies gilt besonders für die ersten Trainingseinheiten, denn
so kann man erkennen, ob es auch dauerhaft dabei bleiben will)
Tipps für
den Alltag
Die
folgenden Tipps sind Empfehlungen der National Rifle Association /
USA:
- Überlege, eine
Alarmanlage für Dein Heim anzuschaffen. Eine Alarmanlage kann
abschreckend wirken.
2. Die beste Alarmanlage ist ein Hund.
3. Öffne niemals Deine Tür einem Fremden. Kriminelle können
so eine Wohnung auskundschaften. Mache keine Geschäfte an der Tür.
4. Installiere einen Türspion. Wenn Du Kinder hast und
diese die Tür öffnen dürfen, solltest Du auch einen Türspion
in Kinderhöhe anbringen.
5. Teile niemals Fremden mit, dass Du alleine zu Hause
bist. Wenn sie nach Mitbewohnern, Eltern oder Partnern fragen,
antworte, dass derjenige gerade schläft oder ein Bad nimmt.
6. In der Öffentlichkeit, wenn Unbeteiligte zuhören können,
sollte man nicht erzählen, wann man ausgeht oder eine Reise
unternimmt. Einbrecher könnten so wichtige Informationen für
ihren Beruf erhalten.
7. Sorge für gute Beleuchtung an Deinem Haus. Außenbeleuchtung,
die durch Bewegungsmelder angeschaltet wird und Zeitschaltuhren
in der Wohnung, die Licht auch in Abwesenheit der Bewohner
anschalten, sorgen für mehr Sicherheit.
8. Mache es Spannern durch Vorhänge schwierig, in Deine
Wohnung zu schauen. Bei Dunkelheit solltest Du Jalousien
herunterlassen.
9. Schneide Blumen und Büsche so, dass sich niemand
leicht in ihnen verstecken kann.
10. Pflanze dornige oder stachelige Pflanzen um Dein Haus herum,
besonders unter Fenstern. In Stacheln macht das Verstecken nicht
so viel Spaß.
11. Wenn Du eine neue Wohnung beziehst, tausche alle Schlösser
und Schlüssel aus. Wenn Du es nicht tust, könnte der vorherige
Bewohner und jeder, der je einen
Schlüssel zu der Wohnung erhalten hat einfachen Zugang zu
Deiner Wohnung haben.
12. Verstecke niemals einen Schlüssel unter einer Fußmatte
oder einem Blumentopf. Einbrecher kennen alle Verstecke.
13. Wenn Du im Garten oder im Keller arbeitest, sollte die Haustür
verschlossen sein. Ansonsten könnte jemand Deine kurze
Abwesenheit nutzen und das Haus betreten.
14. Gib keine Information am Telefon an Fremde heraus.
Einbrecher tarnen sich oft als Telefonagentur und gelangen so an
Information über Wertgegenstände oder Anwesenheit der
Bewohner.
15. Wenn Du einen Anrufbeantworter nutzt, gib so wenig
Information über Dich oder Deine Adresse bekannt wie möglich.
Ein typischer Fehler ist die Bekanntgabe, dass man für 2 Wochen
im Urlaub ist.
16. Überdenke die Anschaffung eines Funktelefons als Nottelefon
aus Deinem Schlafzimmer.
17. Ein Funktelefon ist leicht abhörbar. Daher sollte man keine
wichtigen Informationen über eine solche Verbindung
herausgeben. (Reisepläne, Kreditkartennummern)
18. Sei besonders aufmerksam, wenn Du vom Einkaufen kommst.
Diebe wissen, dass man jetzt Geld oder Wertsachen dabei hat.
19. In Dir unbekannten Gegenden oder in der Dunkelheit solltest
Du keine Geldautomaten nutzen. Auch hier wirst Du von einem Räuber
für ein attraktives Ziel gehalten.
20. Vermeide es, Deine Arme mit Paketen oder anderen Einkäufen
voll zu packen. Versuche so oft wie möglich, einen Arm
freizuhalten.
21. Vermeide Treppenhäuser in Parkhäusern, die Rampe
herunterlaufen ist zwar nicht erlaubt, aber deutlich sicherer,
wenn man auf Autos achtet.
22. Wenn Du in einem Fahrstuhl bist und es steigt jemand ein,
der Dich bedroht oder sonst wie gefährlich wirkt, drücke Knöpfe
für die nächsten Stationen und steige sofort aus.
23. Wenn Du zu einem Eingang kommst und ein Licht nicht
funktioniert, sei besonders vorsichtig. - Licht zu zerstören
ist unter Verbrechern eine übliche Taktik.
24. Überdenke die Anschaffung einer falschen Geldbörse. Wenn
Du diese von Dir wegwirfst, wird der Angreifer eventuell von Dir
ablassen.
25. Besuche einen ständigen Selbstverteidigungskurs.
26. Überdenke die Anschaffung eines Selbstschutzartikels.
27. Trage keine Juwelen oder Kleidung die “Stiehl mich!“
schreit. Du solltest nicht auffallen.
28. Obszöne Anrufe können gut durch einen Anrufbeantworter
abgewehrt werden.
Adressen
Schreiben Sie sich für Ihren
Wohnort wichtige Notfalladressen und Rufnummern auf, z.B.
1. Frauenbeauftragte
2. Frauenhaus
3. Weißer Ring
4. Telefonseelsorge
5. Polizei - Anzeigenaufnahme, weibliche Polizisten
6. Polizei - Beratung, Wohnungssicherheit
7. Fachschulen für Selbstverteidigung ( stellvertretend für
Selbstverteidigungskurse )
Noch Fragen??? – Antworten unter 0 63 41 –
630 417
(H. Bauer)
WingTsun-Schulen
Bauer
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